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Kurt G. Kiesinger

Geboren 06. 04. 1904 in Elbingen
Gestorben 09. 03. 1988 in Tübingen

Der gebürtig aus Württemberg stammende Kurt G. Kiesinger arbeitet nach Abschluss seines Jurastudiums ab 1935 als Rechtsanwalt in Berlin. 1940 übernimmt das NSDAP-Mitglied eine Stellung in der Rundfunkabteilung des Reichsaußenministeriums, deren stellvertretender Abteilungsleiter er 1943 wird. Nach Kriegsende und einer Zeit im Internierungslager beginnt Kiesinger seine politische Karriere in der CDU, im Lauf derer er viele politische Ämter bekleidet. Von 1958 bis 1966 ist er Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Ab 1966 steht er als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland einer "Großen Koalition" aus CDU/CSU und SPD vor. In seine Amtszeit fallen die umstrittenen Vorhaben der "Notstandsgesetze", aber auch Neuerungen wie die Einführung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Einführung des BaföG zur finanziellen Unterstützung von Ausbildungen durch den Staat. Wegen seiner NSDAP-Mitgliedschaft und der Tätigkeit im Reichsaußenministerium ist Kiesinger nicht unumstritten. Vor allem den Anhängern der APO und linken Intellektuellen wie Günter Grass scheint Kiesinger ein Beispiel für die unvollständige Aufarbeitung der deutschen NS-Vergangenheit zu sein. Ein Protokoll des "Reichssicherheitshauptamts" entlastet ihn zumindest in Hinblick auf die Tätigkeit in der Rundfunkabteilung, da es von der Be- und Verhinderung antijüdischer Aktionen durch Kiesinger berichtet. Nach der Bundestagswahl 1969 zerfällt die "Große Koalition". Willy Brandt löst Kurt Georg Kiesinger als Bundeskanzler ab, der zunächst noch bis 1971 CDU-Bundesvorsitzender bleibt. 1980 zieht sich Kiesinger aus der Politik zurück.
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