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Curth Schönberg

Quelle: Demokratische Geschichte II (1987).
Geboren 04. 12. 1877
Gestorben frühestens Januar 1935

Im August 1912 übernimmt der deutschnational gesinnte Curth Schönberg kommissarisch das Amt des Sonderburger Landrats. Der ausgebildete Jurist und Verwaltungsbeamte hatte zuvor eine Vielzahl von Verwaltungsposten im gesamten Reichsgebiet inne. Er bewährt sich auf dem Posten, ein knappes halbes Jahr später ist er Landrat. Innerhalb kürzester Zeit etabliert er sich als Vorkämpfer der nationalen Bewegung in Nordschleswig: Er fährt eine scharfe Politik gegenüber der dänisch gesinnten Bevölkerung und engagiert sich besonders in der deutschen Kultur- und Bildungspolitik, als Vorsitzender des Nordschleswigschen Volkshochschulvereins. Dieser Verein trägt die beiden einzigen deutschen Volkshochschulen Nordschleswig in Tingleff und Norburg, die ein vermeintliches nationales Gegengewicht zu den zahlreichen dänischen Volkshochschulen nördlich der Grenze bilden sollen. Als 1919 die Abtretung Nordschleswigs abzusehen ist, überführt Schönberg den Verein in den unter seiner Leitung neu gegründeten Wohlfahrts- und Schulverein für Nordschleswig in Kiel, um die Vermögenswerte dem dänischen Zugriff zu entziehen.

Im gleichen Jahr strebt der mehrheitlich dänische Sonderburger Kreistag mehrere Untersuchungsverfahren gegen den Landrat an wegen angeblichen Amtsmissbrauchs. Schönbergs Karriere scheint zu Ende. Als jedoch am 28. April 1919 der Landrat des Kreises Hztm. Lauenburg stirbt, ergreift Schönberg die Chance und bewirbt sich im südlichen Schleswig-Holstein. Wenige Monate nach der Novemberrevolution sprechen sich Sozialdemokraten und das preußische Innenministerium wegen seines reaktionären und antidemokratischen Rufes gegen ihn aus. Gegen alle Widerstände setzt jedoch eine konservativ-liberale Kreistagsmehrheit Anfang 1920 Schönbergs Ernennung durch.

Die Bedenken gegen den neuen Landrat bewahrheiten sich schnell: Er tritt offen als ?Stahlhelmer? auf und festigt konservative Machtpositionen innerhalb der Verwaltung. Im November 1925 können die Bürger Lauenburgs nicht an den Wahlen zum Schleswig-Holsteinischen Provinziallandtag teilnehmen, denn Landrat Schönberg weigert sich die Abstimmung durchführen zu lassen. Spätestens jetzt wird deutlich, dass Schönberg schon lange den Boden der Verfassung verlassen hat. Auf Anordnung des preußischen Innenministeriums unter sozialdemokratischer Führung finden die Wahlen verspätet im Januar 1926 statt. Schönberg wird verwarnt und muss eine Geldstrafe zahlen.

Das Innenministerium tut sich schwer damit, Maßnahmen gegen den Landrat zu ergreifen, zumal ihn konservative, monarchische Kreise unterstützten. Immer wieder greifen deutschnationale Zeitungen die preußische Regierung an. Im Mai 1927 droht Schönberg nach weiteren Verfehlungen die Amtsenthebung. Nach heftigen juristischen Auseinandersetzungen wird Schönberg erst 1931 in den endgültigen Ruhestand versetzt. 1934 zieht er nach Westerland, wo sich seine Spur verliert. Schönberg ist ein Beispiel für die mangelnde Konsequenz der Weimarer Demokratie bei der Durchsetzung ihrer Prinzipien und Verfassung.

Siehe auch:
Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten
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