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Otto von Bismarck

Quelle: Bertelsmann
Geboren 01. 04. 1815 in Schönhausen
Gestorben 30. 07. 1898 in Friedrichsruh

1835 absolviert Otto von Bismarck sein erstes juristisches Staatsexamen. Doch sein Referendariat bricht er ab, um 1828 zum Militär zu gehen. Nach seinem Eintritt in den Provinziallandtag von Pommern 1845 erwirbt er sich rasch den Ruf als Gegner des bürgerlichen Liberalismus. Wilhelm I. beruft Bismarck 1862 zum Preußischen Ministerpräsident. Mit seiner Politik trägt er maßgeblich zum Ausbau der Preußischen Vorherrschaft in Deutschland bei. Bismarck wird 1871 erster Reichskanzler des Deutschen Reichs. Er setzt 1878 die Sozialgesetzgebung durch und verbietet kurze Zeit später mit dem „Sozialistengesetz“ die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands (SAP) und die Arbeiterbewegung. Mit der Thronbesteigung Wilhelm II. 1888 ändern sich die Machtverhältnisse im Deutschen Reich, da der neue Kaiser die Politik des Reichskanzlers wesentlicher kritischer sieht als sein Großvater Wilhelm I. 1890 entlässt Wilhelm II. nach anhaltenden Meinungsverschiedenheiten Bismarck aus dem Amt des Reichskanzlers und des preußischen Ministerpräsidenten.
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