Franz von Papen beginnt nach seiner militärischen Ausbildung zum Kavallerieoffizier eine diplomatische Laufbahn in Nord- und Mittelamerika. 1918 verabschiedet er sich vom Heer und beginnt eine politische Laufbahn, die 1921 zu seiner Wahl in das Preußische Abgeordnetenhauses für die Zentrumspartei führt. Im Juni 1932 beruft ihn Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler in einer Minderheitsregierung. Als eine seiner ersten Amtshandlungen hebt der inzwischen aus dem Zentrum ausgetretene von Papen das Verbot der nationalsozialistischen Wehrverbände SS und SA auf. Am 20. Juli 1932 setzt er auf Grundlage einer Notverordnung des Reichspräsidenten die preußische Regierung unter Otto Braun ab und lässt sich zum „Reichskommissar für Preußen“ ernennen. Bereits im November 1932 muss von Papen als Reichskanzler zurücktreten, da er auch in einem neu gewählten Reichstag keine Mehrheiten findet. Ab Januar 1933 ist er bis Juli 1934 Vizekanzler unter Hitler. Nach seinem Austritt aus der Regierung vertritt er das Deutsche Reich als Diplomat in Österreich und in der Türkei. Obwohl er bei dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess frei gesprochen wird, verurteilt ihn ein Spruchgericht zu acht Jahren Arbeitslager, aus dem er bereits 1949 entlassen wird.