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Normen- und Maßnahmenstaat

Der Jurist Ernst Fraenkel charakterisierte den NS-Staat schon 1941 im amerikanischen Exil als "Doppelstaat", sprach vom Nebeneinander des "Normen- und Maßnahmenstaates": Im nationalsozialistischen Staat - besonders im Bereich der Privatwirtschaft - hätten weiterhin traditionelle Normen gegolten, allerdings nur soweit sie politisch annehmbar oder nützlich erschienen. Gleichzeitig wären im politischen Sektor Recht und Normen durch "Maßnahmen" ersetzt worden, um die totalitäre Diktatur durchzusetzen. Die Grenzen von Normen- und Maßnahmenstaat verwischten im Laufe der NS-Herrschaft immer mehr. Teilweise bestanden die Institutionen rivalisierend nebeneinander, was zu einer Radikalisierung der Terror- und Verfolgungsmaßnahmen beitrug. Langfristiges Ziel der NS-Führung war es, die Trennung von Staat und Partei verschwimmen zu lassen; dies gelang in einzelnen Bereichen, wie bei der Polizei, jedoch nicht vollständig.
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