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Auswanderungszahlen

Dennoch ist bei Betrachtung der Zahlen zu berücksichtigen, dass es sich um Mindestzahlen handelt. Die Statistiken erfassen nur die Auswanderer, die offiziell einen Antrag auf „Entlassung aus dem Untertanenverband“ beim preußischen Regierungspräsidenten gestellt haben. Auswanderer, die sich nicht offiziell „abgemeldet“ haben, sind nicht erfasst. Auch wenn eine „heimliche“ Auswanderung in Preußen unter Strafe steht, kommt sie vor. Auch Auswanderer, die nach einer kurz- oder mittelfristigen Fernreise entschieden, nicht nach Schleswig-Holstein zurückzukehren, sind nicht berücksichtigt.
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