Die Begründung der EU zur Gewährung von staatlichen Zuschüssen zur europäischen Werftindustrie:
die Schiffswerftindustrie der EU-Länder gegen unfaire Konkurrenz in Form von Dumpingpreisen, so dass ein hinreichendes Niveau der EU-Werftindustrie aufrecht erhalten werden kann in den Marktsegmenten, in denen die EU unter normalen Marktumständen konkurrenztüchtig bleiben könnte.
die notwendigen Strukturanpassungen für die Schiffswerftindustrie zu veranlassen.
gleichartige Konkurrenzbedingungen in Übereinstimmung mit den Zielen des inneren Marktes zu schaffen, so dass die interne EU-Konkurrenz im Schiffsbau zu fairen, durchschaubaren und gleichen Konkurrenzbedingungen vor sich geht.