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Die Dänische Minderheit © izrg

Obwohl nach der NS-Ideologie im völkischen Staat kein Platz für nationale Minderheiten ist, kann die dänische Minderheit ihre kulturellen Einrichtungen vor "Gleichschaltung" oder Verbot bewahren: Die Minderheitengesetzgebung der Weimarer Verfassung gilt weiter. Hintergrund sind außenpolitisch motivierte Rücksichtnahmen des NS-Staates auf das "nordische" und "arische" Nachbarland Dänemark, die - nach der kurzen Aufregung des "Ostersturms" von 1933 - auch die Politik gegenüber der deutschen Minderheit in Nordschleswig bestimmen.

Die Zeitung der dänischen Minderheit "Flensborg Avis" ist das einzige Blatt im NS-Deutschland, das nicht gleichgeschaltet wird; ab 1937 darf es aber nur noch auf Dänisch erscheinen. Trotz dieses relativen Freiraumes müssen sich Zeitung wie Minderheitenorganisation in ihren politischen Aussagen sehr stark zurücknehmen, um Verboten zu entgehen. Zudem stehen die bekennenden Angehörigen der dänischen Minderheit unter ständiger Beobachtung und - insbesondere in der Kriegszeit - unter starkem Druck. Wiederholt werden Minderheitenvereinigungen in der deutschen Presse als kommunistisch unterwandert angegriffen.

Im Alltag wird die Minderheit zunehmend ausgegrenzt, hin und wieder schikaniert und von sozialen Maßnahmen wie "Winterhilfswerk" und "Volkswohlfahrt" ausgeschlossen. Direkte Unterstützung aus Dänemark ist kaum möglich, weil die dänische Regierung Gegenreaktionen des NS-Regimes befürchtet. Deshalb nimmt es nicht wunder, dass die - offiziellen - Mitgliederzahlen der Minderheiteneinrichtungen bis 1945 um etwa ein Drittel zurückgehen. Der "Schleswigsche Verein", die Hauptorganisation der Minderheit, hat 1945 noch 2.728 Mitglieder; 1933 sind es noch knapp 4.000 gewesen.

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