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NS-Euthanasie © izrg

Seit Ende des Ersten Weltkrieges ist in Fachkreisen und völkischen Zirkeln über die "Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens", wie der Titel eines einflussreichen Buches von 1920 lautete, diskutiert worden: Die Gesellschaft könne es sich - vor allem in Krisenzeiten - nicht leisten, Leistungsschwache "durchzufüttern", sondern müsse sich von "Ballastexistenzen" befreien. Der NS-Staat setzt derartige Überlegungen planmäßig in die Tat um; mit Unterstützung vieler im Gesundheitssektor Beschäftigten, kirchliche Kreise eingeschlossen.

Nachdem zunächst auf der Basis des am 14. Juli 1933 erlassenen "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" psychisch oder neurologisch Kranke und Behinderte zwangsweise sterilisiert worden sind, organisiert die Parteiinstanz "Kanzlei des Führers" ab Kriegsbeginn die systematische Ermordung geistig, seelisch und körperlich Kranker oder Behinderter. Tarnorganisationen wie die "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" und die "Gemeinnützige Krankentransport - G.m.b.H." (Gekrat) arbeiten im Zuge des beschönigend "Euthanasie" genannten Mordprogramms mit der staatlichen Verwaltung zusammen, vor allem mit Gesundheits- und Fürsorgebehörden.

Die "Heil- und Pflegeanstalten" schicken "Meldebögen" über ihre Patienten nach Berlin. Sie bilden die Arbeitsbasis für etwa 30 medizinische Gutachter - unter ihnen als medizinischer Leiter Prof. Dr. Werner Heyde -, um über Leben und Tod der geistig behinderten und psychisch kranken Patienten zu entscheiden. Die "Gekrat" verbrachte ab Anfang 1940 selektierte Patienten in grauen Bussen oder per Reichsbahn in eine der sechs "Tötungsanstalten" im Reichsgebiet, wo Anstaltsmitarbeiter über 70.000 Opfer in als Duschräumen getarnten Gaskammern ermordeten.

Im September 1940 bringt die "Gekrat" zunächst 59 - und damit fast alle - jüdische Patienten aus Schleswig-Holstein über Hamburg-Langenhorn nach Bernburg, wo sie ermordet werden. Zwischen Mai und August 1941 gehen weitere Transporte - fünf aus Schleswig und zwei aus Neustadt - mit etwa 700 Patienten in die Tötungsanstalt Bernburg, teilweise zum Verwischen der Spuren über die "Zwischenanstalt" Königslutter. Die Angehörigen erhalten Benachrichtigungen mit gefälschten Todesursachen. Die über 30 Anstalten und Provinzialbehörden in Schleswig-Holstein, die über die Morde Bescheid wissen, arbeiten reibungslos mit. Nur ein - bisher nicht namentlich bekannter - Beamter des Kreises Südtondern schert aus und erzwingt die rettende Rückführung von zwei Patienten nach Schleswig!

Am 24. August 1941 befiehlt "der Führer" Adolf Hitler offiziell das Ende der Mordaktion. Ursache dafür sind öffentliche Proteste, unter anderem aus Kreisen der katholischen Kirche, namentlich durch den Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen. Schleswig-Holstein und Hamburg haben bis zu diesem Zeitpunkt vergleichsweise wenige Opfer verzeichnet. Die Vernichtungsaktionen gehen jedoch heimlich weiter, unter anderem auch in Konzentrationslagern. In vielen Anstalten morden Ärzte und Pflegepersonal durch Medikamentenüberdosierung, Misshandlungen, mangelnde Versorgung oder unterlassene Hilfeleistung. Über 550 Patienten der Heilanstalt Lübeck-Strecknitz sterben so bis 1945 in hessischen Anstalten, in die man am 23. September 1941 605 von 685 Insassen verbracht hat, um als Lübecker Ausweichkrankenhaus für Bombenkriegsopfer Betten zur Verfügung zu stellen. Aus Neustadt werden aus dem gleichen Grund zwischen September 1941 und Mai 1944 850 Patienten verlegt. Auch die kirchlichen Anstalten der "Inneren Mission" in Rickling und Kropp müssen im November 1941 beziehungsweise Frühjahr 1942 geräumt werden: etwa 200 Ricklingen und 430 Kropper Patienten werden "verlegt". Noch am 14. September 1944 verlässt ein Transport mit 697 Patienten Schleswig - die Kieler Universitätskliniken benötigen nach Bombenzerstörungen Platz - mit dem Ziel Meseritz-Obrawalde, wo über 90 % von ihnen getötet werden. Die wenigsten der circa 3.400 aus Schleswig-Holstein deportierten Patienten überleben die "Verlegungen" und kehren nach 1945 zurück. Insgesamt sterben in deutschen Einrichtungen etwa 200.000, in den besetzten Gebieten weitere 300.000 bis 500.000 Patienten.

Siehe auch:

Bischof Clemens August Graf von Galen
'...verstarb plötzlich und unerwartet...'

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