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Staatsanwalt am 'Sondergericht' und 'Widerstandskämpfer': Dr. Paul Thamm © izrg

Staatsanwalt Dr. Paul Thamm, NSDAP-Mitglied seit 1933, wird 1937 Anklagevertreter beim "Sondergericht" Kiel, einer Strafkammer, vor der die Angeklagten ein verkürztes Verfahren mit Beschränkung der Verteidigung erleben. Auch wenn eine Rüge seitens des Reichsjustizministeriums zeigt, dass Thamm in einigen von ihm verhandelten Fällen scheinbar "die erforderliche Härte vermissen" lässt, wie es in einem entsprechenden Schreiben vom 20. Juni 1941 heißt, ist er ein "bedingungsloser Vollstrecker nationalsozialistischer Strafjustiz", so die heutige Bewertung des Richter Klaus-Detlev Godau-Schüttke. Die Rüge hat für Thamm keine Konsequenzen; wenig später steigt er zum Leiter der Abteilung für Sondergerichtssachen bei der Kieler Staatsanwaltschaft auf. Von ihm beantragte Urteile, darunter oft Todesstrafe, demonstrieren seine Härte und Unerbittlichkeit als Vertreter der NS-Terrorjustiz.

Mit dem Ende des "Dritten Reiches" gelingt es ihm, sich als "Widerstandskämpfer" darzustellen, der zahlreiche Beschuldigte vor harter Strafe geschützt, Verbindung zu Sozialdemokraten sowie Gewerkschaftern gehabt und 1944/45 Plakate "Nieder mit Hitler - der Krieg ist verloren" geklebt habe - eine "frei erfundene Legende" (Godau-Schüttke). Doch die britische Besatzungsmacht glaubt ihm: Thamm, mittlerweile Sozialdemokrat, wird schon im Juli 1945 als Oberstaatsanwalt zum Leiter der Kieler Staatsanwaltschaft ernannt; er bleibt in dieser Funktion bis zur Pensionierung im Jahr 1969. Ausgerechnet er führt oder leitet in den 1950er und 1960er Jahren Ermittlungen gegen NS-Täter in Kiel; einige scheint er nicht sehr intensiv zu führen.

Siehe auch:

Staatsanwalt Dr. Paul Thamm

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