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Das Sprachreskript vom 14. Mai 1840 © sdu

Christian VIII. stellt am 14. Mai 1840 einen Erlass über die Sprache in Nordschleswig aus. Es ist einer der ersten wichtigen Beschlüsse, die er erlässt nachdem er im Vorjahr zum König des Gesamtstaates ausgerufen wird.

Mit dem Erlass folgt der König eigentlich nur einer Eingabe der Ständeversammlung. Er bestimmt, dass Dänisch zukünftig die Sprache der Gerichte und der Verwaltung in Nordschleswig sein solle und dass in den Landschulen dreimal wöchentlich Deutsch unterrichtet werden solle. Trotzdem wird der Erlass politisch ein heißes Eisen. Der Herzog von Augustenburg führt eine sehr aktive Kampagne dagegen. Zusammen mit dem Herzog gibt es bei einer Reihe von Beamten, Advokaten und liberalen Schleswig-Holsteinern massiven Widerstand. Sowohl der Herzog als auch die Beamten sehen es als Pflicht der Bauern an Deutsch zu sprechen, wenn sie Eingaben an die öffentlichen Behörden machen, nicht umgekehrt.

Es ist Christian Flor, der Ende der 1830er Jahre im Geheimen den Vorschlag zu einer Sprachänderung vorbereitet. Die liberalen schleswig-holsteinischen Delegierten sehen es ursprünglich als wirklich gerechtfertigt an, dass Dänisch sprechende Nordschleswiger das Recht bekommen auf Dänisch mit den lokalen Behörden zu kommunizieren. Trotzdem wird die Sprachfrage auf der Versammlung von 1838 nationalpolitisch gefärbt. Das häng damit zusammen, dass der dänische nationalpolitische Führer Orla Lehmann die Sprachfrage in einen nationalpolitischen Zusammenhang setzt. Mit seinem Engagement in Schleswig wird die Sache auf die Spitze getrieben. Die schleswig-holsteinische Bewegung fasst es als "dänische Propaganda" auf, deren eigentliches Ziel die Einverleibung Schleswigs in das Königreich ist.

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