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Seehundjagd © izrg

Natur- und Artenschutz spielen keine Rolle, wenn Sylt 1906 mit der Jagd auf 211 verschiedene Vogelarten wirbt! Und der von einen Gendarmen während der Brutzeit von Mai bis Juni gesicherte Schutz der Nistplätze dient nur dazu, den rechtmäßigen Pächtern das Absammeln der Eier zu sichern, weil auch andere am Vogeleiergeschäft teilhaben wollen. Am attraktivsten ist die Seehundjagd. Vor Sylt allein erlegen Kurgäste um 1906 ca. 100 Robben pro Saison, wobei die Zahlen stark schwanken. Der bekannteste Seehundstöter der Insel, Thiede, will es in seinem Leben allein auf 6.000 Abschüsse gebracht haben! Grundsätzlich gelten die fischfressenden Seehunde als Schädlinge. Erst 1935 gibt es erste Schutzmaßnahmen.

Eine zünftige Seehundsjagd verläuft wie folgt: Mit einem erfahrenen Seehundstöter zusammen setzt man zu einer Sandbank über und legt sich in die verlassenen Lagerplätze der Seehunde: „Jetzt beginnt des Seehundsjägers eigentliche Arbeit, nämlich das ‚Locken‘. Langgestreckt, den Kopf etwas erhoben, die Füße geschlossen, nach oben schwach gekrümmt, macht er die Bewegung der Hunde auf dem Sande nach. Alsbald sehen wir zwei, drei und mehr Seehunde aus der Meerestiefe hervorlugen, uns fortwährend argwöhnisch betrachtend. ... Sobald der Seehund mit den Vorflossen den seichten Sand unter sich fühlt, wendet er den Kopf zur Sicherung noch einmal seitwärts – da fällt der Schuß ... Die Freude ist nun groß, der Jäger hat seinen ersten kunstgerecht erschossenen Seehund erlegt.“ Bis 1935 kann jeder auf Seehundjagd gehen, danach geht die Jagd nur noch in Begleitung eines kundigen Führers. Ein generelles Jagdverbot für Seehunde ergeht in Schleswig-Holstein erst 1973!

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