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Verfassungskampf © sdu

Der Verfassungskampf in der letzten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat einen zentralen Platz in der neueren dänischen Geschichte. Der Grund hierfür ist, dass er entscheidend für die Entwicklung der dänischen Volksherrschaft ist. Der Verfassungskampf erhält große Bedeutung für die politische Veränderung, die nach dem Verlust der Herzogtümer im Jahr 1864 stattfindet.

Der Kampf um die politische Macht beginnt richtig ab 1872, als Venstre die Mehrheit im Volksparlament erhält. Højre hat auch weiterhin die Mehrheit im Landesparlament und blockiert somit die Bildung einer Venstre-Regierung. Im Grundgesetz gibt es keine Bestimmungen darüber, welche der beiden Kammern - Landes- oder Volksparlament - im Falle von Uneinigkeiten die notwendige Macht besitzt, um die Regierung bilden zu dürfen. Es gibt auch keine klaren Entscheidungen darüber, ob der König auf Grundlage der Mehrheit des Volksparlamentes das Recht zur Zusammenstellung einer Regierung besitzt. Deshalb trifft er die Wahl, der Mehrheit der Partei Højre im Landesparlament zu folgen.

Der Verfassungskampf erreicht seinen Höhepunkt Mitte der 1880er Jahre, als die Regierung das Finanzgesetz nicht annehmen kann. Die Regierung geleitet von J.B.S. Estrup führt stattdessen provisorische Gesetze ein, die nicht vom Volksparlament ausgefertigt und verkündet sind. In dieser sogenannten Provisoriumszeit ist das Volksparlament - und damit die Demokratie - außer Kraft gesetzt. Erst im Jahr 1894 wird der Konflikt dadurch gelöst, dass die verhandlungsfreudigen Teile der Venstre- und Højre-Gruppierungen nach einigen Jahren der Annäherung ein Finanzgesetz absprechen. Damit ist die Provisoriumszeit vorüber, doch der Systemwechsel wird erst im Jahr 1901 durch die erste Venstre-Regierung endgültig durchgeführt.

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