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Jugend und Schule im 19. Jh. © izrg

Jugend und Schule 1871-1918: Zwischen humanistischem Bildungsideal und "vaterländischer" Erziehung.

Im Jahre 1814 erließ der dänische König die so genannte "Allgemeine Schulordnung für die Herzogtümer Schleswig und Holstein". Demnach unterlagen Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren und Jungen bis zum Alter von 15 Jahren der Schulpflicht. Gleichzeitig regelte der Erlass zum ersten Mal das gesamte Schulwesen in den Herzogtümern – mit Ausnahme Altonas – einheitlich. Er schrieb drei Schultypen vor: Landschulen – Bürgerschulen – Gelehrtenschulen. Die Einführung der Schulpflicht und der Ausbau des Schulwesens standen in einem engen Zusammenhang zur Industrialisierung. Sowohl der moderne Staat als auch die Wirtschaft entwickelten einen immer größeren Bedarf an gut ausgebildeten Menschen.

Unter preußischer Herrschaft setzte in Schleswig-Holstein ein umfassender Ausbau des Schulwesens ein. So wurden allein im Kreis Dithmarschen von den etwa 190 Schulgebäuden, die es heute noch gibt, 130 zwischen 1850 und 1919 errichtet. Mit den Volksschulen, den Mittelschulen und den Gymnasien in verschiedenen Ausprägungen entstanden neue Schultypen. Gleichzeitig erließ der preußische Staat strenge Kriterien für die Anerkennung von Schulen und für die Ausbildung der Lehrer. Immer stärker übernahm die Institution Schule Erziehungs- und Lenkungsfunktionen, um die Kinder im Sinne des Staates zu "guten" Untertanen zu erziehen. Seit der Reichseinigung im Jahre 1871 hielten zudem preußischer Militarismus und nationales Gedankengut verstärkt Einzug in den Schulalltag.

War Bildung zunächst ein Vorrecht der wohlhabenden Schichten, so änderte sich dies mit dem Ausbau des Volksschulwesens. Jedoch zeigte sich insbesondere im Schulwesen, dass die sozialen Trennlinien zwischen den gesellschaftlichen Schichten weiterhin erhalten blieben. War der Besuch einer Volksschule seit 1888 sogar schulgeldfrei, so konnten es sich nur die wohlhabenden Familien leisten, ihre Kinder auf eine höhere Schule zu schicken. Eine zusätzliche Benachteiligung erfuhren viele Kinder, weil sie neben der Schule arbeiten mussten. Diese Chancenungleichheit war von der Oberschicht durchaus erwünscht – verhinderte doch gerade das Schulgeld den gesellschaftlichen Aufstieg von Kindern aus ärmeren Familien und trug damit in der Folge entscheidend zur Stabilisierung der bestehenden Gesellschaftsordnung bei. So blieben auch weiterhin mittlere und höhere Positionen beim Militär, im Staatsdienst sowie in der Wirtschaft männlichen Schulabgängern mit Abitur – und somit Kinder aus der Oberschicht – vorbehalten.

Auf Grund der sozialen und rechtlichen Lage der Frauen im 19. Jahrhundert blieb der Ausbau des höheren Mädchenschulwesens hinter dem der Jungen zurück. Nur in bestimmten Milieus wie beispielsweise in der Landwirtschaft, in Arbeiterfamilien und bei Gewerbetreibenden war die Mitarbeit von Frauen akzeptiert. Zudem waren Frauen nicht voll geschäftsfähig. Gerade Frauen aus "besseren" Familien blieb es verwehrt, eine höhere Schule zu besuchen und einen Beruf zu ergreifen; zumal ihnen nur wenige "standesgemäße" Beschäftigungen offen standen – zum Beispiel als Lehrerin an einer Mädchenschule. Durch die Einführung des "Bürgerlichen Gesetzbuches" (BGB) im Jahre 1900 erhielten Frauen in Preußen über 21 Jahre den Status der vollen Geschäftsfähigkeit. Aber erst die preußische Schulreform von 1908 ermöglichte den Frauen den Zugang zum Abitur und zu den Universitäten.

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstand in den Städten eine eigene Jugendkultur. Bedingt durch die Industrialisierung und die damit einhergehende Urbanisierung stieg die Zahl neuer Arbeitsplätze in den Städten, während die Zahl der freien Arbeitsplätze auf dem Land durch den Bevölkerungszuwachs stark abnahm. Jugendliche, die auf der Suche nach Arbeit in die Städte zogen, lebten dort weitgehend ohne soziale Kontrolle durch die bisherigen Autoritäten Kirche, Familie oder Dorfgemeinschaft. Für viele Jugendliche nahm dadurch die Attraktivität der Städte zu, bedeuteten sie doch eine Ausbruchsmöglichkeit aus einem zuvor weitgehend von den Erwachsenen vorgegebenen Lebensweg. Zum ersten Mal nahm die Gesellschaft "Jugend" als eigene soziale Gruppe wahr; wenn auch zumeist negativ. Sowohl der Staat als auch zahlreiche private Organisationen versuchten die Jugendlichen in Vereinen und Jugendorganisationen an sich zu binden und sie in ihrem Sinne zu beeinflussen. Im Zuge der Verfolgung der Sozialdemokratie instrumentalisierte der preußische Staat besonders die Schulen: Nationalismus und Militarismus sollten die Kinder und Jugendlichen vor den "Verlockungen" des Sozialismus bewahren.

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Jugend und Schule
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