v i m u . i n f o
Dansk version

Frühe Frauenbewegung © izrg

Auch in der Region kämpfen Frauen für ihre Rechte: die Geschichte der bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegung von der Mitte des 19. bis ins frühe 20. Jahrhundert.

Bis ins frühe 20. Jahrhundert blieb den Frauen der Zugang zu höherer Bildung noch verwehrt und es standen ihnen je nach sozialer Herkunft nur wenige Berufe offen. Die Mädchen aus den niederen Schichten wurden in der Regel Dienstmädchen, Hauspersonal oder Arbeiterinnen. Auch für die Mädchen aus den höheren Schichten endete die schulische Bildung mit dem 14. Lebensjahr. Anschließend wurden sie auf ihre Aufgaben als zukünftige Ehefrauen vorbereitet. Ihre ganze Hoffnung bestand darin, einen Ehepartner zu finden, der sie versorgte. Ansonsten konnten sie nur Gesellschafterin oder „Gouvernante“ werden. Zudem blieb ihnen nur der Lehrerinnenberuf, der aber wegen des übergroßen Andrangs der Bewerberinnen, manchmal bis zu 114 Frauen auf eine Stelle, überfüllt war.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beginnen einige Frauen in Deutschland und Dänemark einen langen Kampf für bürgerliche Rechte, das Recht auf Bildung und eine eigene Erwerbstätigkeit. Um der Frauenbewegung mehr Gewicht zu verschaffen, gründeten engagierte Frauen 1865 in Leipzig den „Allgemeine Deutsche Frauenverein“ (ADF). Zuvor hatten an vielen Orten, wie in Flensburg, die ersten Frauenaktivitäten auf Vereinsebene wohltätigen Zwecken gedient, oft der Armen- und Krankenpflege, und häufig einen religiösen Hintergrund gehabt. Zwischen 1866 und 1889 entstanden 16 Lokalvereine des ADF, dessen Mitgliedszahl 1870 bereits auf 10.000 angewachsen war. Die Hauptforderungen des ADF waren Industrie- und Handelsschulen für Mädchen, Arbeiterinnenschutz, Mutterschutz, gleichen Lohn für gleiche Arbeit sowie die volle Gewerbefreiheit für Frauen. In Dänemark kämpfte eine breit gefächerte Bewegung aus Politikerinnen – unter ihnen Nina Bang, Camilla Nielsen und Marie Nielsen – oder Gewerkschafterinnen, wie Andrea Brochmann und Henriette Crone, für das Recht der Frauen auf Beteiligung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die so genannte „bürgerliche Frauenbewegung“ stellte den Kampf um individuelle Freiheiten und Gleichberechtigung in den Vordergrund. Die „proletarische Frauenbewegung“ – entstanden aus der Arbeiterbewegung – mit ihren zahlreichen neu gegründeten Arbeiterinnenvereinen kämpfte vor allem für wirtschaftliche und soziale Verbesserungen sowie politische Gleichberechtigung bis hin zur Auflösung des bestehenden staatlichen Systems. Das heißt: Die bürgerliche Frauenbewegung kämpfte für die Gleichberechtigung der Frau innerhalb der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung; die proletarische Frauenbewegung wollte in ihrem Kampf für Frauenrechte und Frauenbefreiung gleichzeitig das kapitalistische Wirtschafts- und Gesellschaftssystem beseitigen. Die Frauenbewegungen in Deutschland und Dänemark waren im gemeinsamen Kampf für Frauenrechte eng verbunden. So fand die zweite „Internationale Frauenkonferenz“ im August 1910 in Kopenhagen statt, zu der die deutsche Frauenrechtlerin Clara Zetkin als Vorsitzende des „Internationalen Frauensekretariats“ aufgerufen hatte.

Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden Frauen zur Reifeprüfung an öffentlichen Gymnasien zugelassen und erhielten das Recht, an Universitäten zu studieren. Sich eine angemessene Stellung in Beruf und Gesellschaft zu erkämpfen, war in Preußen für Frauen wie die schleswig-holsteinische Archäologin Johanna Mestorf, die schließlich als erste Frau doch noch Professorin in Kiel wurde, trotz herausragender Fähigkeiten dennoch sehr schwierig.

Neben dem Recht auf Zugang zu höherer Bildung und eigener Erwerbstätigkeit stand das Frauenwahlrecht weit oben auf der Forderungsliste der Frauenbewegung. Die Frauenrechtlerin und Schriftstellerin Hedwig Dohm forderte schon in den frühen 1870er Jahren in ihren Werken das Wahlrecht für Frauen. Als erste deutsche Partei nahm die SPD 1891 diese Forderung in ihr Erfurter Parteiprogramm auf. 1902 gründeten Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann in Hamburg den „Deutschen Verein für Frauenstimmrecht“.

Im Jahr 1915 wurde in Dänemark durch eine Verfassungsänderung das Frauenwahlrecht eingeführt. In Deutschland erhielten Frauen erst am 12. November 1918 durch den „Rat der Volksbeauftragten“ – die revolutionäre Reichsregierung in Berlin – das aktive und passive Wahlrecht. Nun stand auch Frauen in Schleswig-Holstein die aktive Mitgestaltung der politischen Zukunft offen. So kandidierte die nach eigener Aussage bis zum Herbst 1918 völlig unpolitische Jane Voigt im Jahr 1919 – zunächst erfolglos - für den ersten preußischen Provinziallandtag. Während diese Kandidatur noch scheiterte, wurde sie von 1921 bis 1932 für drei Legislaturperioden in den Preußischen Landtag gewählt.

Diese Geschichte erscheint in folgenden Themen:
Frauen
Um diese Inhalte anzusehen, wird der Flashplayer 9 benötigt. Zum Download
case storyFallbeispiele
photosAbbildungen
quotesZitat
imageBiografien