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Ständeversammlungen © sdu

1834 werden vier Ständeversammlungen im dänischen Gesamtstaat eingerichtet. Sie haben kein Recht Beschlüsse vorzunehmen und es ist nur ein Bruchteil der Bevölkerung, der bei den Wahlen abstimmen darf. Trotzdem erlangen die Ständeversammlungen in den Herzogtümern große Bedeutung als Forum für die nationalpolitischen Bewegungen.

Im dänischen Gesamtstaat wurden 1834 vier Ständeversammlungen eingerichtet. Sie deckten verschiedene Gebiete Dänemarks ab. Schleswig und Holstein bekamen jeweils ihre Versammlung in den Städten Schleswig und Itzehoe. Die Versammlungen in den Herzogtümern waren - unterbrochen vom Dreijährigen Krieg - bis zum Ausbruch des Krieges von 1864 in Kraft.

Der dänische König Frederik VI. löste 1815 das Versprechen ein eine Ständeversammlung in Holstein einzurichten. Gleichzeitig wollte er den Wind aus den liberalen Forderungen nehmen, die im Kielwasser der Revolution von 1830 in Frankreich schwammen. Der König versuchte so die politische Entwicklung im Gesamtstaat zu kontrollieren.

Wahlrecht bekamen nur die größten Grundbesitzer, wodurch die Deputierten in den Ständeversammlungen nur einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung repräsentierten. Dazu kam, dass die Treffen nur in jedem zweiten Jahr stattfanden. Schließlich war der Einfluss der Versammlungen unendlich bescheiden. Sie hatten keine Beschlusskompetenz und sollten ausschließlich Rat gebend bei der Formulierung neuer Gesetze mitwirken. Weiter hatten die Versammlungen das Recht Vorschläge, Gesuche und Klagen einzubringen.

Ab Mitte der 1840er Jahre forderte die Schleswiger Ständeversammlung, dass auch Schleswig dem Deutschen Bund angehören solle. Schleswig-Holstein sollte eine gemeinsame freie Verfassung und eine so weitgehende Selbstständigkeit haben, dass nur der Regent und die Außenpolitik gemeinsam mit Dänemark bestehen würden. Erst in den letzten Jahren vor Ausbruch des Krieges wurde die gänzliche Loslösung von Dänemark ein Hauptforderungspunkt.

Nach dem offenen Brief des Königs protestierten die Delegierten der Ständeversammlung in Holstein heftig. Die meisten legten ihr Mandat nieder. Da auch ihre Stellvertreter nicht an ihre Stelle treten wollten, war die Versammlung in Itzehoe außer Kraft gesetzt. Auch in der Schleswiger Ständeversammlung traten die meisten deutsch gesinnten Delegierten den Rückzug an und auch hier lehnten die meisten Stellvertreter das Nachrücken dankend ab. Damit wurde auch die Ständeversammlung in Schleswig nach 1846 völlig bedeutungslos.

Dänemark hatte, als Teil des Londoner Traktats, im Mai 1852 anerkannt, dass Verfassungen in den Herzogtümern eingeführt werden sollten. Im ersten Halbjahr des Jahres 1854 stellte die Regierung Sonderverfassungen für die Herzogtümer auf. Die Absicht war, dass die Ständeversammlungen Einfluss auf die inneren Verhältnisse haben sollten. Dieses wurde auf jeden Fall kurz nach Kriegsende in Aussicht gestellt. Die Inhalte der Außenpolitik, der Verteidigung sowie des Finanzwesens sollten dagegen Gesamtstaatsangelegenheiten sein. Der liberale Inhalt der Verfassungen war also sehr begrenzt. Die Ständeversammlungen in den Herzogtümern bekamen keinen Einfluss auf die Gemeinschaftsverfassung für den Gesamtstaat, die im Oktober 1855 erlassen wurde.

Die Ständeversammlungen in den Herzogtümern waren damit weiter ein Podium der schleswig-holsteinischen Bewegung in den 1850er Jahren. Trotz des mangelnden Einflusses der Versammlungen bekamen sie auf diese Weise Bedeutung im nationalen Kampf zwischen den Kriegen. Es waren insbesondere zwei Hofbesitzer, welche die Forderungen der Bewegung in die Schleswiger Ständeversammlung einbrachten. Sie waren nicht so liberal orientiert wie die Vorgänger und das gab der Allianz mit den konservativen Gutsbesitzern mehr Gewicht. Gemeinsam mit der Ständeversammlung in Holstein wurden laufend Eingaben an den deutschen Reichstag und den preußischen Landtag geschickt. Die Kritik darin bekam zunehmende Bedeutung und das verstärkte in den Jahren vor 1864 den Druck auf Dänemark.

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Nationaler Gedanke
Nationaler Konflikt
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