Quelle: Entdecken und Verstehen 3. Geschichtsbuch für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, Vom Zeitalter des Absolutismus bis zur Weimarer Republik, Berlin 2003, S. 221.
Die Weimarer Verfassung beruht auf dem Prinzip der Volkssouveränität. Das Volk regiert durch den in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl zu Stande gekommenen Reichstag.