Internierung
die vorübergehende Unterbringung feindlicher oder missliebiger Zivilisten in einem militärisch bewachten Lager. Die Genfer Konventionen von 1949 erlauben die Internierung im Kriegsfalle durch eine Besatzungsmacht nur im Einzelfall aus zwingenden sicherheitspolitischen Gründen. Völkerrechtlich ist auch das Festhalten von Angehörigen einer Krieg führenden Partei auf dem Gebiet eines neutralen Staates bis zum Ende des Krieges oder bis zum Abschluss einer speziellen Vereinbarung abgesichert.