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Gesetz zur Gleichschaltung der Länder

Am 30. März/7. April 1933 erlässt die Regierung Hitler das "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder". Das Gesetz ordnet die Auflösung der Länderparlamente und die Neuzusammensetzung derselben nach dem Wahlergebnis der Reichstagswahl an. Zudem übernehmen mit diktatorischen Vollmachten ausgestattete "Reichsstatthalter" in den Ländern die Macht.
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