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Reichskulturkammer

NS-Institution, die in ihren sieben Kammern für Kunst, Musik, Literatur, Film, Presse, Rundfunk und Theater alle im weiteren Sinne professionell Kulturschaffenden eint, deren Broterwerb fortan an die Mitgliedschaft gebunden ist. Nichtaufnahme oder Ausschluss bedeutet faktisch ein Berufs- und Veröffentlichungsverbot. Die Reichskulturkammer soll ab dem 22. September 1933 zentral das gesamte intellektuelle und künstlerische Leben im Reich steuern. Der „Reichspropagandaminister“ Joseph Goebbels selbst übernimmt den Vorsitz. Die Kammer erzwingt den Ausschluss aller „nicht-arischen“ Personen sowie derjenigen, deren Kunst- und Kulturverständnis nicht dem Kulturbegriff des NS-Staates entspricht.
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