v i m u . i n f o
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Oberpräsident

vom König ernanntes, höchstes staatliches Amt in preußischen Provinzen und Repräsentant der Staatsmacht. Der Oberpräsident, der in Schleswig-Holstein zumeist im Kieler Schloss regiert, regelt die Provinz betreffende wichtige Verwaltungsangelegenheiten. Oberpräsident, Regierungspräsident und die provinzielle Selbstverwaltung sind die drei Säulen der preußischen Provinzialverwaltung. Das Verhältnis des Oberpräsidenten zum Regierungspräsidenten ist formal nicht geklärt, auch wenn der Oberpräsident die Aufsicht über den Regierungspräsidenten hat, weisungsbefugt ist er nicht.
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