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Sofortvollzug

Sofortvollzug, sofortiger Vollzug: Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht für die sofortige Anwendung von Maßnahmen des staatlichen "Verwaltungszwangs" - zur Erzwingung von Handlungen oder Unterlassungen - ohne vorherigen entsprechenden Verwaltungsakt ("Grundverfügung"). In der Regel bedarf es zur zwangsweisen Durchsetzung im Verwaltungsrecht eines so genannten "gestreckten Verfahrens": Behörden dürfen Handlungen oder Unterlassungen erst mit Zwang durchsetzen, wenn die Betroffenen durch Erlasse eines entsprechendem Verwaltungsakt ("Grundverfügung") dazu aufgefordert worden sind, der Verwaltungsakt unanfechtbar ist sowie das entsprechende Zwangsmittel angedroht und festgesetzt wurde.
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