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Milchquote

Im Jahr 1984 eingeführtes marktpolitisches Instrument der "Europäischen Gemeinschaft" (EG) - Vorläufer der "Europäischen Union" (EU) - um die Milchproduktion in den einzelnen Mitgliedsländern zu steuern und zu beschränken. Die gewaltige Überproduktion von Milch hat die Einführung von Milchobermengen notwendig gemacht, um die Milchpreise stabil zu halten. Jedes Mitgliedsland bekommt eine Milchquote zugewiesen, die dann auf die einzelnen Milchbauern umgelegt wird. Wer die Quote überschreitet und mehr Milch als erlaubt produziert, muss eine Strafe, die so genannte "Superabgabe", zahlen. Die Superabgabe ist so hoch, dass sich bei einem Überschreiten der erlaubten Milchquote die Milchproduktion finanziell nicht mehr lohnt. Noch heute ist in der EU eine "Milchmengenregelung" in Kraft.
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