Reparationsleistungen, Reparationen
Begriff aus dem Völkerrecht zur Bezeichnung von Entschädigungsleistungen. Der Besiegte eines Krieges soll an die Siegerstaaten Geld- oder Sachleistungen entrichten, um deren erlittene Verluste und Schäden "wiedergutzumachen". Meist ist der Umfang der Reparationen im Friedensvertrag festgelegt. Eine völkerrechtswidrige Kriegseröffnung gilt seit 1919 als Rechtsgrundlage für Reparationen.