v i m u . i n f o
Dansk version

Tarifautonomie

Im Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) gesichertes Prinzip, das den Arbeitgebern und Arbeitnehmern als "Tarifpartnern" ermöglicht, Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeiten, Urlaub etc.) frei von staatlichen Eingriffen auszuhandeln und zu vereinbaren.
Um diese Inhalte anzusehen, wird der Flashplayer 9 benötigt. Zum Download
multimediaMultimedia
videoVideo
case storyFallbeispiele
photosAbbildungen
imageBiografien
lexiconLexikon
bibliographyLiteratur