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Tarifautonomie

Im Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) gesichertes Prinzip, das den Arbeitgebern und Arbeitnehmern als "Tarifpartnern" ermöglicht, Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeiten, Urlaub etc.) frei von staatlichen Eingriffen auszuhandeln und zu vereinbaren.
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