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Reichsadler

Schon die Römer nutzen den Adler als Heeres-, Wappen- und Feldzeichen. Friedrich I. erhebt den Adler zum Reichswappen und damit zum Symbol des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. In Deutschland stellt der Adler neben dem „Preußischen Adler“ seit 1701 auch das Symbol des Kaiserreichs von 1871 bis 1918 sowie der „Weimarer Republik“ 1919 bis 1933 dar. Das Parteiabzeichen des „Reichsadlers“ – das erstmals 1923 auf den Standarten der SA prangt – ersetzt 1935 das bis dahin jahrhundertelang geltende Wappenbild. Der Partei- und der Reichsadler unterscheiden sich fortan nur in ihrer Blickrichtung, der „Parteiadler“ blickte nach rechts, der „Reichsadler“ nach links. Seitdem ist das Symbol ein Teil des öffentlichen Lebens: so wird der „Reichsadler“ an öffentlichen Gebäuden angebracht, auf Plaketten und Briefmarken gedruckt und nicht zuletzt als Abzeichen bei Wehrmachts- und Parteiuniformen genutzt.
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