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Dänische Optierende

Als Teil der Friedensbedingungen nach dem Krieg von 1864 wird abgemacht, dass die dänisch Gesinnten bis zum Jahr 1870 frei entscheiden können, ob sie auswandern und dänische Staatsbürger werden wollen. Es wird im Jahr 1869 und im Jahr 1872 entschieden, dass diese Optierenden (Emigranten) in Schleswig als staatslose Ausländer bleiben können. Auf diese Weise sind viele dänisch Gesinnte und ihre Kinder in Schleswig Staatenlose. Erst durch die "Optierendenkonvention" aus dem Jahr 1907 wird die Absprache getroffen, dass Gruppen dänischer Optierender in Schleswig die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten werden mit den Rechten und Pflichten, die dies mit sich bringt.
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