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Ermächtigungsgesetz

"Ermächtigungsgesetz": Am 23. März 1933 nimmt eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag - nur die anwesenden SPD-Abgeordneten stimmen dagegen – das Ermächtigungsgesetz an, das die nationalsozialistische Reichsregierung autorisiert, Gesetze jeder Art zu erlassen. Der Reichstag (Legislative) übergibt damit der ausführenden Gewalt (Exekutive) die ihm allein zustehende gesetzgebende Gewalt.
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