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Lehrerentlassung

Am 21. Februar 1864 ernennt die preußisch-österreichische Besatzungsmacht in Schleswig-Holstein den ehemaligen Schulleiter Friedrich Lübker zum Schulinspektor für die Gelehrtenschulen des Herzogtums Schleswig. Am selben Tag noch beginnt Lübcker mit der Überprüfung der Flensburger Gelehrtenschule. Auf seinen Bericht hin ergeht später das folgende Schreiben der "Zivilbehörde" an die Flensburger Gelehrtenschule:

"Flensburg, den 29. Februar 1864. Die vielfachen Klagen und Beschwerden, welche über den Zustand der Flensburger Gelehrten- und Realschule hier eingelaufen sind, hat die oberste Zivilbehörde bewogen, sich über den Stand der Schulen in eingehender Weise Bericht erstatten zu lassen. Eine sorgfältige Prüfung der gesamten Daten hat ergeben, daß dem komplizierten und oft umgestellten Unterrichtswesen dieser Anstalt weder ein festes pädagogisches noch ein haltbares didaktisches Prinzip zum Grunde gelegen habe, sondern lediglich ein national-politisches, das auf die allmähliche und vollständige Danisierung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung [...] ganz und ausschließlich berechnet war, daß die geltenden normativen Bestimmungen [...] ganz außer Acht gelassen worden, dass die klassische Bildung in stärkstem Maße hat verkümmern müssen, der Unterricht in der deutschen Sprache in höchstem Grade vernachlässigt worden ist und auch die Realschule keinen nennenswerten Aufschwung genommen hat.

Dieser Zustand der Schule fällt teilweise den Lehrern zur Last, welche, sei es aus Mangel an Befähigung, sei es in Verfolgung politischer Nebenzwecke, den eigentlichen Beruf der Schule außer Augen gesetzt haben. Damit die Schule wieder ihren segensreichen Einfluß gewinne und zum Wohl der Bevölkerung den ihr gebührenden Platz einnehme, ist eine Reorganisation derselben und eine Entfernung der gedachten Lehrer schlechterdings notwendig.

Die oberste Zivilbehörde entläßt daher den Rektor, Professor Simesen, die Collaboratoren Monrad, Thomsen, Silfverberg, Möller, Brasch und Schmidt, die Adjunkten Kjellerup, Engelhardt, Wulsten, Gießling, Kragelund, Beicher, Herskind, Michaelsen und Kaper.

Der Herr Rektor Professor Simesen werde ersucht, den obengenannten Herren dieses Schreiben vorzulesen und denselben die angeschlossenen Entlassungsschreiben auszuhändigen.

Die Kaiserlich Österreichische und Königlich Preußisch Oberste Zivilbehörde im Herzogtum Schleswig. Freiherr von Zedlitz. Graf Revertera. [...]"

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