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Altes Gymnasium Flensburg © izrg

Im 19. Jahrhundert kommen einschneidende Veränderungen auf die im Jahre 1566 gegründete Flensburger Lateinschule zu. Bereits seit 1797 bemüht sich die Kopenhagener Regierung um eine Neuordnung des Schulwesens. Aber erst 1814 tritt die "Allgemeine Schulordnung für die Herzogtümer Schleswig und Holstein" in Kraft. Sie führt zunächst einmal zu einer Trennung von Schul- und Kirchenamt. Aus der früheren Lateinschule in Flensburg wird nun eine Gelehrtenschule, an der zwischen 1826 und 1850 zwischen 50 und 100 Schüler unterrichtet werden; jährlich legen – inklusive einiger externer Kandidaten – etwa zehn Schüler dort ihr Abitur ab.

An der Gelehrtenschule spielt religiöse Erziehung nur noch eine untergeordnete Rolle, die Vermittlung von Wissen rückt in den Mittelpunkt. Auf dem Stundenplan stehen jetzt neben den klassischen alten Sprachen Latein und Griechisch, Fächer wie Neue und Alte Geographie, Mathematik, Geschichte und Philosophie, Dänisch, Englisch und Französisch als moderne Fremdsprachen, Naturlehre, Naturgeschichte und Technologie und noch einige weitere Fächer. Im Zuge der "Schulordnung" von 1814 stärkt die dänische Verwaltung außerdem die bestehenden Schulen und beschränkt die Zahl der Gelehrtenschulen auf vier im Landesteil Schleswig (Schleswig, Husum, Flensburg und Hadersleben) und auf fünf im Landesteil Holstein (Kiel, Altona, Glückstadt, Plön und Meldorf). Jede dieser Schulen darf höchstens noch vier Lehrkräfte beschäftigen – einen Direktor, einen Konrektor, einen Subrektor und einen Kollaborator.

Die Einführung der neuen Gesamtverfassung für Dänemark und die beiden Herzogtümer im Januar 1848 bringt für die Flensburger Gelehrtenschule weitere Veränderungen. Ein neues königliches "Regulativ" erlaubt es den Gelehrtenschulen, einen zusätzlichen Schulzweig ohne Griechischunterricht zu errichten. Damit ist die Grundlage für einen Realschulzweig gelegt. Auch dürfen von nun an acht Lehrer an der Schule unterrichten. Sie tragen den offiziellen Titel "fünfter bis achter Lehrer".

Nach 1848 hinterlässt der Konflikt um die Unabhängigkeit Schleswig-Holsteins auch im Schulleben seine Spuren. Obwohl die Flensburger Gelehrtenschule bis 1848 in Sprache, Lehrplan und Zusammensetzung des Lehrpersonals rein deutsch ist, spaltet der Konflikt die Lehrerschaft, die sich zumindest teilweise an ihren Eid gegenüber dem dänischen König gebunden fühlt. Die Person des Schuldirektors wechselt bis 1850 je nach Lage des Unabhängigkeitskriegs mehrfach. Schließlich muss Direktor Friedrich Lübker, ein Anhänger der schleswig-holsteinischen Unabhängigkeitsbewegung, nach der Niederlage der Schleswig-Holsteiner das Land verlassen. Stattdessen setzt die dänische Regierung mit Rasmus Johannes Simesen einen Dänen als Schulleiter ein. In der Folgezeit kommt es mehrfach zu Zwischenfällen und Handgreiflichkeiten zwischen der deutsch-nationalen Schülerschaft und der nun dänischtreuen Schulleitung.

Als Folge der dänischen Politik, bisherige Beamte, Lehrer, Pastoren und Bürgermeister im Herzogtum Schleswig gegen dänisch gesonnene Männer auszutauschen, ändert sich auch die Zusammensetzung des Kollegiums an den Gelehrtenschulen. Nach der zwangsweisen Einführung der dänischen Sprache in der öffentlichen Verwaltung, soll nun die Hälfte des Unterrichts in dänischer Sprache abgehalten werden – obwohl bestenfalls ein Viertel der Schüler aus dänischsprachigen Elternhäuser kommt. Gleichzeitig erhöht die dänische Regierung jedoch ihre finanzielle Unterstützung für die Schule und finanziert die Schaffung von zwei Vorbereitungsklassen und des Realschulzweigs. Dies kommt den Interessen vieler Flensburger Bürger zu Gute, deren Kinder später einen praktischen Beruf ergreifen sollen statt zu studieren. So steigt die Schülerzahl von 60 im Jahre 1848 auf 338 im Jahre 1863.

Nach der Niederlage Dänemarks im Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 wird das Schulpersonal wiederum weitgehend "ausgewechselt" und der ehemalige Direktor Friedrich Lübker erneut zum Schulleiter ernannt. Am 28. September 1865 stellt das zuständige preußische Ministerium die Domschule zu Schleswig, die Haderslebener und die Flensburger Gelehrtenschule den preußischen Gymnasien gleich. Absolventen des Gymnasialzweigs dieser Schulen erhalten so die uneingeschränkte Zulassung zum Universitätsstudium und erhalten die gleichen Vergünstigungen beim Eintritt ins Militär: 1866 dehnt Preußen die dreijährige Militärdienstpflicht auch auf die neue Provinz Schleswig-Holstein aus; doch Schüler, die an einer Schule mit entsprechender staatlicher Berechtigung einen sechsjährigen Lateinunterricht besucht haben, sind davon ausgenommen. Flensburger Gymnasiasten profitieren also vom Privileg des "Einjährigen" Militärdienstes. Schon bald kommen aber auch die Absolventen des Realschulteils in diesen Genuss. Denn bereits im Jahre 1871 erhält der Realschulteil die staatliche Anerkennung als "Realschule 1. Ordnung". Allerdings bleibt der Eintritt in den gehobenen Staatsdienst sowie der uneingeschränkte Zugang zu den klassischen Studiengängen Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Geisteswissenschaften für das Lehramt weiterhin den Gymnasiasten vorbehalten.

Die öffentliche Debatte über die beiden Schultypen Gymnasium (Latein und Griechisch als alte Pflichtsprachen) und Realgymnasium (nur Latein als alte Pflichtsprache) bewegt die Gemüter seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Zumal neben diesen beiden Schularten mit der "Realschule 2. Ordnung" – oder "Oberrealschule" – noch ein dritter Schultyp entsteht, der ganz ohne die alten Sprachen auskommt. Während ein Teil des Bildungsbürgertums, der höheren Beamten und der Aristokratie am althergebrachten Bildungssystem mit einem privilegierten Gymnasium festhalten will, kritisieren Menschen mit einem eher praktischen Lebensbezug wie Kaufleute, Ingenieure und Fabrikanten eine ihrer Meinung nach unzureichende Vermittlung von Mathematik, modernen Wissenschaften und Sprachen. Für sie verlieren die Sprachen Latein und Griechisch, die bisher den "gebildeten" Menschen ausmachen, in einer immer technisierteren Welt an Bedeutung.

In dieser Diskussion offenbaren sich tiefer gehende gesellschaftliche Konflikte: Bislang ist Bildung ein kostspieliges Gut, das sich fast ausschließlich Oberschichtenangehörige leisten können und das so den Zugang zu den höheren gesellschaftlichen Positionen reguliert. Mit dem Ausbau des Bildungssystems im 19. Jahrhundert und den Möglichkeiten, die die Industrialisierung auch Menschen aus den Mittel- und Unterschichten bietet, treten Erneuerungen ein. Viele Angehörige der "herrschenden Klasse" befürchten nun Veränderungen im bestehenden Gesellschaftsgefüge. Da jedoch sowohl die Industrialisierung als auch der moderne Staat einen ungeheuren Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften haben, kann der Zugang zur Bildung den Mittel- und Unterschichten nicht vollständig verwehrt werden. Also entsteht ein gestuftes Bildungssystem, das die althergebrachten Gymnasien, die vor allem Angehörige der Oberschichten besuchen, bevorzugt. Beispielsweise erhalten Gymnasien oft weiterreichende "Berechtigungen", die den Zugang der Schulabsolventen zu Berufen und weiterführenden Bildungseinrichtungen regeln. Die unterschiedliche Behandlung der drei Schularten dient somit dem Erhalt der bestehenden Gesellschaftsordnung. Nur schrittweise kommt es zur Angleichung und erst am 26. November 1900 verkündet Kaiser Wilhelm II. im "Kieler Erlass" eine weitgehende Gleichbehandlung aller drei Schultypen.

Siehe auch:

Stundenplan einer "Prima"
Lehrerentlassung
Das Alte Gymnasiums in Flensburg.
Gleichberechtigung
Stundenplan
Meldorfer Gelehrtenschule

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