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Zwickelerlass

"Frauen dürfen öffentlich nur baden, falls sie einen Badeanzug tragen, der Brust und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt, sowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist. (...) In sogenannten Familienbädern haben Männer einen Badeanzug zu tragen."

Auszug aus dem Erlass des preußischen Innenministeriums vom 18. August 1932, in die Geschichte eingegangen als so genannter "Zwickel-Erlass", mit dem die Obrigkeit allzu freizügigen Bademoden Einhalt gebieten will. Tatsächlich ist der Erlass im Zusammenhang mit der staatsstreich-ähnlichen Entmachtung der sozialdemokratischen preußischen Staatsregierung durch konservative Kräfte, dem so genannten "Preußenschlag", knapp einen Monat zuvor zu sehen.

Quelle: Zitiert nach Danker, Uwe: Badereisen, Sommerfrische und See-Hospize. Badeurlaub auf den nordfriesischen Inseln im ersten Drittel des Jahrhunderts, in: Danker, Uwe: Die Jahrhundert-Story Bd. 2, Flensburg 1999, S. 68-87, S. 73.

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