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Strandroutine

Ein Bericht aus dem Jahr 1906 beschreibt ausführlich die geschriebenen und ungeschriebenen „Gesetze“ rund um den Strandburgenbau:

Solche Burgen dürfen übrigen nur außerhalb des Neutralstrandes auf den durch Tafeln bezeichneten Teilen gebaut werden. (Strandschonung.) Stühle, Strandeinrichtungen oder Buhnenmaterial für die Burgen zu benutzen, ist durchaus unstatthaft. – Ein ausschließliches ‚Privilegium‘ erwirbt niemand auf ‚seine‘ Burg; in ‚Besitz- und Grenzstreitigkeiten‘ kann auch keine Instanz zur Rechtsprechung angerufen werden; das Burgenbauen wird als ein dem Vergnügen dienendes Spiel angesehen, woran alle mit gleichen Gastrechten beteiligt sind, so dass es ausschließlich den Badegästen überlassen bleibt, sich gegenseitig freundnachbarlich zu verständigen. – Wer eine Burg erbaut hat, errichtet nach altem Brauch und Sitte sofort die mit Aufschrift versehene Fahne, zum Zeichen, dass dieselbe in bestimmter Benutzung steht.“

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