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Warum Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein?

- Wenn wir seit mehr als 35 Jahre hier leben, faktisch Teil dieser Gesellschaft geworden sind, und trotzdem wir als Ausländer gesehen und behandelt werden,

- Wenn unsere Sprache, Religion, Kultur immer noch nicht voll akzeptiert und unsere eigene Identität ignoriert wird,

- Wenn wir immer noch die Ausländerfeindlichkeiten tagtäglich erleben und ertragen müssen,

- Wenn die Ausländerfeindlichkeit immer wieder als Türkenfeindlichkeit geäußert wird,

- Wenn wir immer noch bei der Arbeitsuche oder Wohnungssuche nicht gleiche Behandlung (sic) erleben,

- Wenn wir in diesem Land alle unsere Pflichten (sic) nachkommen und mit Steuern, Versicherungsbeiträgen zum Wohlstand des Landes Beitrag leisten, aber von Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind, noch nicht mal Wahlrecht in Kommunalen (sic) Ebenen haben. Beispiel: Wir Zahlen (sic) den vollen Solidaritätsbeitrag für Ostdeutschland.

- Wenn unsere Kinder aus unterschiedlichen Gründen nicht die gleiche Bildungs- und Berufsausbildungschancen bekommen,

- Wenn noch nicht mal die türkische Sprache in der Bundesrepublik Deutschland als 2. Fremdsprache anerkannt worden ist, obwohl sie die meist gesprochene Sprache nach der deutschen Sprache ist.

Grundprinzipen der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein

Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein:

- ist parteipolitisch unabhängig,

- jedoch für die rechtliche, soziale und politische Gleichstellung und Gleichbehandlung der türkischen und der übrigen Einwandererbevölkerung parteiisch und will sich hierfür als Interessenvertretung engagieren

- ist pluralistisch,

- fühlt sich den laizistischen, freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichtet,

- tritt für eine Politik der Integration der kulturellen Minderheiten in die deutsche Gesellschaft bei gleichzeitiger Fortentwicklung ihrer kulturellen Identität ein,

- lehnt die Gewalt und Rassismus – von wem und mit welcher Begründung auch immer – entschieden ab und distanziert sich von rassistischen und gewaltbereiten Personen und Gruppen,

- will Ausländerfeindlichkeiten sowie Diskriminierungen jedweder Art konsequent entgegentreten,

- will zu einem friedlich-solidarischen Zusammenleben aller Menschen in Deutschland beitragen,

- begreift Deutschland als neue Heimat der hier dauerhaft lebenden nichtdeutschen Bevölkerung, bekennt sich ohne Wenn und Aber zu ihr und will von Gesellschaft und Politik als ein gleichberechtigter Teil dieser Gesellschaft anerkannt werden.

Die Ziele der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein

Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein will

- der Ansprechpartner der Öffentlichkeit, Institutionen, Parteien und des Parlaments sein.

- mit allen Bevölkerungsteilen des Landes gleichberechtigt, in Würde, Lebenssicherheit, Frieden, Freundschaft und Solidarität,

- nach dem Grundsatz der Gleichstellung und Gleichberechtigung zur Verwirklichung unserer Rechte als kulturelle Minderheit in allen rechtlichen, sozialen, politischen, ökonomischen und kulturellen Rechten,

- ohne Diskriminierung und ohne Verlust des Glaubens, der Sprache, der kulturellen Identität zusammenleben.

- die Anerkennung der Türken als kulturelle Minderheit in Schleswig-Holstein bzw. in Deutschland.“

Selbstdarstellung der „Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein“ auf ihrer Homepage im Jahr 2007. Als demokratische, übergeordnete Vertretung der türkischen Minderheit selbst schließen sich weltanschaulich und religiös verschieden ausgerichtete Vereinigungen 1995 zur „Schleswig-Holstein Türk Toplumu“ zusammen. Erklärte Ziele dieser „Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein“ sind Ende der 1990er, „mit allen Bevölkerungsteilen des Landes gleichberechtigt, in Würde, Lebenssicherheit, Frieden, Freundschaft und Solidarität zu leben“, also nicht diskriminiert, sondern im eigenen Glauben, der Sprache und der kulturellen Identität geachtet zu werden und schließlich, etwa wie die Friesen und die dänische Minderheit, die Anerkennung als kulturelle Minderheit zu erreichen. Angestrebt wird auch die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft, um, beim automatischen Ruhen der Heimatstaatsbürgerschaft, in Deutschland alle Rechte wie Pflichten zu erhalten.

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